Airbnb-Management & Co-Hosting in der Schweiz
Ferienwohnung in der Schweiz vermieten lassen – digital gesteuert aus Bamberg, mit Ihren Dienstleistern vor Ort, ab 15 % vom Nettoumsatz und ohne Grundgebühr.
RM Hospitality übernimmt Airbnb-Management und Co-Hosting für Ferienwohnungen in der Schweiz: Inserate und Distribution über Airbnb, Booking.com und weitere Kanäle, dynamische Preisgestaltung, Gästekommunikation, Steuerung der Reinigung und monatliches Reporting. Wir arbeiten remote aus Bamberg (Deutschland) und binden für Leistungen vor Ort Ihre lokalen Dienstleister ein oder vermitteln Partner. Die Konditionen: 15, 20 oder 25 % vom Nettoumsatz – ohne Grundgebühr und ohne Knebelverträge.
Hinter dem Angebot steht eigener Betrieb: Seit 2022 führen wir ein Portfolio mit 45 Einheiten in Süddeutschland, gesteuert über unsere eigene Software CENTCOM – mit mehr als 50.000 automatisierten Prozessen, +23,5 % durchschnittlicher RevPAR-Steigerung und einer durchschnittlichen Gästebewertung von 4,9. RM Hospitality ist Smoobu Ambassador und Airbnb-Co-Hosting-Ambassador.
Ferienwohnung in der Schweiz verwalten lassen: Welche Leistungen sind enthalten?
Airbnb-Management heißt bei uns nicht nur, ein Inserat zu pflegen – wir führen den laufenden Vermietungsbetrieb Ihrer Ferienwohnung. Die Bausteine:
- Distribution: Inserate auf Airbnb, Booking.com und weiteren Kanälen, synchronisiert über einen Channel-Manager, mit laufender Optimierung von Texten, Fotos und Raten.
- Dynamische Preise: Jede Nacht wird einzeln bepreist – nach Saison, Wochentag, Nachfrage und lokalen Events. Wie das funktioniert, zeigt RM Revenue; in unserem eigenen Portfolio lag die durchschnittliche RevPAR-Steigerung bei +23,5 %.
- Gästekommunikation: Anfragen, Check-in-Informationen und Fragen während des Aufenthalts – schnell und mehrsprachig, Routineantworten automatisiert unsere Software, sensible Fälle bearbeitet ein Mensch.
- Reinigungs-Steuerung: Wir planen Einsätze digital aus den An- und Abreisen. Die Kräfte vor Ort bleiben Ihre Vertragspartner – wir stellen kein eigenes Personal.
- Reporting: Monatliche Auswertung mit Auslastung, ADR und RevPAR (Begriffe erklärt das Glossar); Konten und Auszahlungen laufen auf Ihren Namen.
Welches Paket welche Bausteine enthält, zeigen RM Hosting und die Preisübersicht; einen neutralen Überblick über Betreuungsmodelle gibt der Ratgeber Ferienwohnung verwalten lassen.
Wie funktioniert Co-Hosting in der Schweiz – von Deutschland aus?
Offen gesagt: Wir haben keine Büros in Zürich, Sitten oder Chur – und behaupten das auch nicht. RM Hospitality sitzt in Bamberg und steuert den Betrieb digital: Kanäle, Preise, Gästekommunikation und Reporting laufen ortsunabhängig über unsere Software. Genau diese Arbeit macht bei einer Ferienwohnung den größten Teil des Aufwands aus – und sie funktioniert für ein Chalet im Wallis genauso wie für eine Stadtwohnung in Süddeutschland.
Vor Ort setzen wir auf Menschen, die Ihre Immobilie kennen: Ihre bestehende Reinigungskraft, Ihren Hauswart oder von uns vermittelte Dienstleister. Sie bleiben Ihre Vertragspartner; wir übernehmen Planung, Koordination und Qualitätskontrolle. Wie sich die Rollen im Detail verteilen, erklärt Co-Hosting erklärt; die Pakete finden Sie unter Co-Hosting.
Welche Regeln gelten in der Schweiz – und was ist anders als in der EU?
Der wichtigste Unterschied: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Die EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen (seit Mai 2026) schafft in den EU-Ländern den Rahmen für Registrierungsnummern in Inseraten, gilt in der Schweiz deshalb nicht – anders als auf unserer Länderseite Airbnb-Management Österreich beschrieben. Regelfrei ist die Vermietung damit aber nicht: Die Schweiz regelt Beherbergung föderal, Kantone und Gemeinden setzen eigene Vorgaben.
In den meisten Regionen fallen eine Kurtaxe (vom Gast getragen) und teils eine zusätzliche Beherbergungsabgabe (vom Vermieter getragen) an. Höhe und Erhebung unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde; oft sind es wenige Franken pro Person und Nacht. In mehreren Kantonen zieht Airbnb die Kurtaxe aufgrund von Vereinbarungen automatisch bei der Buchung ein; wo das nicht der Fall ist, rechnet der Vermieter selbst ab (Stand 2026).
Bundesrechtlich gilt zudem: Wer ausländische Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss sie der zuständigen Behörde melden – Kantone können diese Meldepflicht ausweiten. In Tourismuskantonen wie dem Wallis oder Graubünden gehören die Meldung der Logiernächte und die Ausgabe von Gästekarten vielerorts zum Standard. Was für Ihre Gemeinde konkret gilt, klären Sie mit der Gemeinde oder Ihrem Treuhänder; wir unterstützen bei der organisatorischen Umsetzung im Betriebsalltag.
Zweitwohnungsgesetz (Lex Weber): Was gilt in Tourismusgemeinden?
Das Zweitwohnungsgesetz – nach der Volksinitiative von 2012 auch „Lex Weber“ genannt, als Bundesgesetz seit 2016 in Kraft – begrenzt den Zweitwohnungsanteil pro Gemeinde auf 20 %. In Gemeinden über dieser Schwelle, darunter viele Tourismusorte in Graubünden, im Wallis, im Tessin und im Berner Oberland, werden neue, frei nutzbare Zweitwohnungen grundsätzlich nicht mehr bewilligt; Ausnahmen bestehen unter anderem für touristisch bewirtschaftete Wohnungen.
Für Eigentümer heißt das, grob eingeordnet und ohne Rechtsberatung: Altrechtliche Wohnungen (vor März 2012 erstellt) sind in der Nutzung weitgehend frei und dürfen in der Regel auch kurzzeitvermietet werden; seit Oktober 2024 gelten für sie zusätzliche Lockerungen bei Umbau und Erweiterung. Bei neueren Wohnungen in Lex-Weber-Gemeinden kann dagegen eine Auflage bestehen – etwa als Erstwohnung oder mit Pflicht zur touristischen Bewirtschaftung. Was für Ihr Objekt gilt, steht in Grundbuch und Baubewilligung; verbindlich klären das Gemeinde oder Notar. Eine Bewirtschaftungsauflage ist dabei kein Nachteil – genau für diesen Fall ist professionelles Management gedacht.
Airbnb-Verwaltung in Zürich, im Wallis und in Graubünden
Städtische und touristische Lagen ticken unterschiedlich. In der Stadt Zürich wird die regelmäßige Kurzzeitvermietung von Wohnraum zunehmend reguliert: Das Bundesgericht hat 2026 eine städtische Regelung gestützt, die befristet vermietete Wohnungen und Business-Apartments in Wohnzonen einschränkt; weitere Vorschriften sind in der politischen Diskussion (Stand 2026). Wer in Zürich regelmäßig kurzzeitvermieten möchte, sollte die zonenkonforme Nutzung vorab mit der Stadt klären – wir helfen bei der Einordnung, ersetzen aber keine Rechtsauskunft.
Im Wallis und in Graubünden ist die Ferienvermietung dagegen fester Teil der Tourismusstruktur: Kurtaxen, Gästekarten und Meldewege sind etabliert, viele Gemeinden liegen über der Zweitwohnungsschwelle. Unser Betriebsmodell funktioniert in beiden Welten gleich – Distribution, Preise und Kommunikation laufen digital, die Abläufe vor Ort organisieren wir mit Ihren Dienstleistern. Das gilt ebenso für das Berner Oberland, die Zentralschweiz oder das Tessin.
Was kostet Airbnb-Management in der Schweiz? Konditionen und Währung
Für das Co-Hosting von Ferienwohnungen gelten dieselben Konditionen wie in Deutschland und Österreich: 15, 20 oder 25 % vom Nettoumsatz (Starter, Growth, Full Service) – ohne Grundgebühr und ohne Knebelverträge. Verdienen wir nichts für Sie, kosten wir nichts. Details unter Preise.
| Modell | Für wen | Konditionen |
| Co-Hosting (RM Hosting) | Eigentümer, die den Betrieb abgeben möchten | 15–25 % vom Nettoumsatz, keine Grundgebühr |
| Eigenbetrieb mit CENTCOM | Vermieter, die selbst betreiben und nur die Software möchten | 169–549 €/Monat je nach Einheitenzahl, 14 Tage kostenlos |
| Aufbau-Service | Die Immobilie ist noch keine Ferienwohnung | individuell – siehe Ferienwohnung aufbauen lassen |
Zur Währung: Die Buchungsplattformen können Auszahlungen für Schweizer Unterkünfte in Schweizer Franken abwickeln. Unsere Vergütung ist ein Prozentsatz vom Nettoumsatz und damit von der Währung unabhängig; in welcher Währung die Abrechnung zwischen uns erfolgt, legen wir gemeinsam im Vertrag fest.
So starten Sie: Potenzialanalyse mit Antwort in 48 Stunden
Der Einstieg ist bewusst niederschwellig: Sie schildern uns Objekt, Lage und Ziele; wir prüfen Marktumfeld, Kanalpräsenz und Preisniveau. Die Analyse ist kostenlos und unverbindlich, die Antwort erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden – danach entscheiden Sie, ob und mit welchem Paket wir starten.
Sie haben kein einzelnes Apartment, sondern ein Gästehaus oder kleines Hotel? Dafür kalkulieren wir individuell – siehe Hotel- & Gästehaus-Management. Ihre Immobilie soll erst noch zur Ferienwohnung werden? Grundlagen liefert Airbnb starten. Erreichbar sind wir über Kontakt oder telefonisch unter +49 171 9402131.
Häufige Fragen
Beim Co-Hosting zahlen Sie 15, 20 oder 25 % vom Nettoumsatz – je nach Paket (Starter, Growth, Full Service). Es gibt keine Grundgebühr und keine Knebelverträge: Ohne Buchungsumsatz entstehen keine Kosten. Ein individuelles Angebot erhalten Sie nach der kostenlosen Potenzialanalyse innerhalb von 48 Stunden.
Nein. Die EU-Kurzzeitvermietungs-Verordnung mit Registrierungspflicht gilt nur in EU-Mitgliedstaaten – die Schweiz gehört nicht dazu. Maßgeblich sind stattdessen kantonale und kommunale Vorgaben, etwa Kurtaxen, Meldepflichten oder Zonenregeln (Stand 2026). Was an Ihrem Standort gilt, klären Sie mit Gemeinde oder Treuhänder.
Das hängt von Kanton und Gemeinde ab. In mehreren Kantonen zieht Airbnb die Kurtaxe aufgrund von Vereinbarungen automatisch bei der Buchung ein; andernorts rechnet der Vermieter selbst mit der Tourismusorganisation ab (Stand 2026). Wir bilden die Abläufe im Betriebsalltag ab; verbindliche Auskünfte gibt die zuständige Gemeinde oder Tourismusorganisation.
Nein. Reinigung und andere Leistungen vor Ort erbringen Ihre bestehenden Dienstleister oder von uns vermittelte Partner – der Vertrag läuft direkt zwischen Ihnen und der jeweiligen Kraft. Wir übernehmen Planung, Koordination und Qualitätskontrolle über unsere Software.
In der Regel ja, wenn es eine altrechtliche Wohnung (vor März 2012 erstellt) ohne Nutzungsbeschränkung ist – das Zweitwohnungsgesetz beschränkt vor allem den Neubau. Bei neueren Wohnungen können Auflagen bestehen, etwa eine Pflicht zur touristischen Bewirtschaftung. Verbindlich klären das Grundbuch, Baubewilligung, Gemeinde oder Notar – wir leisten keine Rechtsberatung.
Grundsätzlich in der ganzen Schweiz: Distribution, Preise, Gästekommunikation und Reporting steuern wir digital aus Bamberg. Entscheidend ist, dass sich vor Ort eine zuverlässige Reinigungslösung organisieren lässt – ob Stadtwohnung in Zürich, Chalet im Wallis oder Apartment in Graubünden. Die Potenzialanalyse zeigt, was an Ihrem Standort realistisch ist.
Wie viel Potenzial steckt in Ihrer Schweizer Ferienwohnung?
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